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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Albert Walk GmbH rechnergestützter Prototypenbau, Stand 01/23

§1. Allgemeines
Unser Angebot richtet sich an gewerbliche Empfänger. Maßgebend für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote sind die folgen den Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bestellers, die von nachstehenden Bedingungen abweichen oder diesen widersprechen, gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Wir behalten uns vor, diese Bestimmungen zu ändern.

§2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote gelten, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart sind, als freibleibend und unverbindlich, Irrtum vorbehalten. Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Kaufvertrag kommt erst mit dieser Bestätigung, deren Inhalt ausschließlich maßgebend ist, zustande. Mündliche, fernmündliche und telegrafische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts -und Maßangaben sowie sonstige technische Daten und bezuggenommene DIN-, VDE-, ISO- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen, Muster, Lieferantendaten sind nur annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften.

§3. Preise
Wir berechnen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der Mehrwertsteuer bei Lieferungen im Inland. Sämtliche Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherungsspesen und Zollkosten.

§4. Liefertermine
Vereinbarte Lieferfristen werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, soweit diese nachweislich auf die Lieferungen des Vertragsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig. Gerät der Lieferant mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm außer in den Fällen, in denen eine Frist ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet ist, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge Verschuldens des Lieferers entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiter Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5% im Ganzen, aber höchstens 5% vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit der Lieferant in Fällen der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes zwingend haftet.

§5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Tagen in bar ohne jeden Abzug zahlbar. Ausgenommen sind die Rechnungsbeträge für Modelleinrichtungen und Werkzeugkosten, die ohne jeden Abzug sofort innerhalb 8 Tagen in bar zahlbar sind. Bei Handelsgeschäften sind ab Fälligkeit der Rechnung vom Käufer Zinsen gemäß § 352, 353 HGB zu zahlen. Es bedarf hierzu keiner Verzugsstellung. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und nach besonderer Vereinbarung angenommen. Die Zahlung gilt erst mit dem Tag als geleistet, an dem der Lieferant über den Gegenwert verfügen kann. Die Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages trägt der Käufer. Diskont, Bank- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Käufers im Zeitraum zwischen Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung, oder wird dem Lieferant QM-System zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 Reg—Nr.061866 QM ten nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Käufers begründete Bedenken bestehen, so ist er berechtigt: a. Zahlung vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen. b. c. d. Ausstehende Lieferungen zurückzubehalten. Vom Vertrag unter Aufrechterhaltung eventueller Schadensersatzansprüche zurückzutreten. Bei hereingenommenen Wechseln die Zahlung vor Beendigung der Laufzeit zu verlangen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Ansprüche ist nicht statthaft.

§6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich des Guthabensaldos auslaufender Rechnung unser Eigentum. Der Käufer ist, jederzeit widerruflich, berechtigt unter Beachtung der nach folgenden Bestimmungen die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Soweit die Ware vom Käufer weiterverarbeitet oder umgebildet wird, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wen die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen. Die Ware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Die dem Verkäufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gelten mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns als an uns abgetreten, und zwar auch insoweit, als unsere Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle dienen die abgetretenen Forderungen zu unserer Sicherung nur in der Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen, als ihm von uns keine Anweisung erteilt wird. Die von ihm eingezogenen Beträge hat er sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Käufer hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Wir verpflichten uns, die abgetretenen Forderungen nach unserer Wahl freizugeben, soweit sie unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigen uns sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

§7. Liefer- und Abnahmemenge
Fertigungsbedingt kann sich die Liefermenge von der Bestellmenge unterscheiden. Der Besteller verpflichtet sich zur Abnahme der gelieferten Teile in einem Bereich +- 5% zur Bestellmenge.

§8. Versand, Gefahrenübergang, Versicherung
Der Versand erfolgt immer ab Herstellerwerk auf Kosten und Gefahr des Kunden. Transportmittel und -wege, die wir im Auftrag des Kunden bestellen, werden mangels besonderer schriftlicher Weisung unserer Wahl überlassen. Für die Auswahl des günstigsten Versandweges übernehmen wir keine Haftung. Eine Verpflichtung für die rechtzeitige Beförderung übernehmen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Albert Walk GmbH rechnergestützter Prototypenbau, Stand 01/25 wir nach ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Beauftragung der Spedition nicht. Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anfuhr übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig. Gerät der Käufer mit Annahme der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tage vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz zu verlangen oder innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist gleichartige Waren zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Etwaige zusätzlich entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Transportversicherung erfolgt durch uns bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Kunden. Im Schadenfalle ist uns unverzüglich ein einwandfreier Nachweis über den Transportschaden zu erbringen. Bei unwesentlichen Mängeln wird der Kunde die Kaufsache unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte trotzdem abnehmen.

§9. Beanstandungen, Gewährleistungen
Wir stehen dafür ein, dass bei den gelieferten Waren die Spezifikationen laut Auftragsbestätigung eingehalten werden. Wir haften dagegen nicht für Mängel, die dadurch entstanden sind, dass der Liefergegenstand anderem Zweck zugeführt wurde, als vom Kunde bei Abschluss des Vertrages angegeben wurde, ebenso wenig für Mängel, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde den Liefergegenstand entgegen unseren technischen Richtlinien verwendete. Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes am Bestimmungsort gegenüber uns schriftlich vorgebracht werden. Für Mängelrügen ist vom Kunden zusätzlich die Auftragsnummer und ein Test- oder Fehlerprotokoll mitzuteilen. Die schriftliche Rüge offensichtlicher Mängel der Lieferung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort bei uns eingegangen ist. Dies gilt insbesondere für Maßabweichungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Wochen, insbesondere für Maßabweichungen. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erfüllen wir ausschließlich dadurch, dass wir nach unserer Wahl die Ware ausbessern oder neu liefern, die sich nach Gefahrübergang nachweislich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Materialien oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar oder in deren Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellt. Eine Gewährleistungspflicht setzt weiter voraus, dass der Kunde die beanstandete Ware nach Erhalt unserer schriftlichen Ermächtigung frei an uns zurückschickt. 3D gedruckte Teile, Rapid Prototyping Bauteile und sonstige Modelle und Bauteile sind nicht zeitstabil. Daher beträgt die Gewährleistung für diese unsere Arbeitsleistung und diese Produkte 2 Wochen. Danach erlischt auch ein Anspruch an Nachbesserung. Messprotokolle werden auf Wunsch dann erstellt, wenn der Kunde Referenzmaße angibt und diese bei Auftragserteilung bestätigt werden. Im Bereich 3D-Drucken von Bauteilen, Rapid Prototyping sowie Abgussteilen aus Silikonformen sowie bei sonstig erstellten Mustern, Prototypen und Einzelteilen, Vor- und Kleinserien sind größere Maßabweichungen möglich. Die Abnahme erfolgt bei größeren Maßabweichungen auch dann, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf diese Maße als Bedingung des Auftrages hinweist. Wir haften nicht für Schäden, die aus fehlerhaften Zeichnungen oder CAD-Daten des Kunden resultieren. Die von uns ausgelieferten Teile haben folgende Eigenschaften, für die wir nicht haften und keine Gewährleistung geben: Verformung unter Temperatur, Verformung durch falsche und unsachgemäße Lagerung, Änderung der Form und Festigkeit innerhalb 1-3 Wochen nach Herstellung trotz idealer Bedingungen, unbekanntes Verhalten durch chemische oder physikalische Eigenschaften oder Bedingungen und deren Einflüsse. Nach der Lieferung der Bauteile verpflichtet sich der Kunde wegen der sensiblen Bauteilebeschaffenheit innerhalb von 3 Tagen etwaige Mängel anzuzeigen. Der Kunde hat ein Rücktrittrecht vom Vertrag nur dann, wenn wir eine gesetzte angemessene Frist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Geschäftsbedingungen fruchtlos verstreichen ließen. Das gleiche gilt, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder auf unserer Seite ein Unvermögen vorliegt. Wenn dagegen der Mangel die Qualität der Kaufsache nur unerheblich beeinträchtigt, wenn Eigenschaften und Qualitätsdaten nicht vollständig erreicht werden, kann der Kunde nur eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht an solchen Waren, welche vom Kunden ohne unsere Zustimmung geändert wurden, wenn ungeeignete Hilfsmittel benutzt wurden, wenn natürliche Abnutzung vorliegt, wenn fehlerhaft oder nachlässig behandelt wurde. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Verschulden bei Vertragsschluss, positive Forderungsverletzung, Verletzung von verträglichen Pflichten (o.ä.), Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens, Ersatz entgangenen Gewinns und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. In jedem Fall ist die Verpflichtung zum Schadenersatz aus allen rechtlichen Gesichtspunkten beschränkt auf den Ersatz des kausalen Schadens. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegen uns verjähren in 6 Monaten.

§10. Werkzeuge und Einrichtungen, Daten
Werkzeuge, Einrichtungen, Formen, Hilfswerkzeuge und Ähnliches bleiben, wenn nicht anderes vereinbart, Eigentum und in Besitz der Fa. Albert Walk GmbH. Sie werden nach Auftragsabwicklungen 1 Jahr kostenfrei eingelagert, danach ohne weiteres entsorgt. Kundendaten (CAD-Daten und ähnliches) werden 1 Jahr nach Auftragsabwicklung ohne weiteres gelöscht.

§11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Vereinbarungen
Als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen und als Gerichtstand für alle Streitigkeiten gilt der für den Sitz der Fa. Albert Walk GmbH zuständige Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Auf alle durch den Kaufvertrag begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung. Alle von Albert Walk getroffenen Vertraglichen Vereinbarungen verlieren nach 24 Monate ohne weiteres ihre Gültigkeit. Diese AGB haben Vorrang gegenüber allen anderen Vereinbarungen. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

§12. Nichtigkeit einzelner Klausen, Ausländisches Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirkung der übrigen Bestimmungen unberührt. Falls einzelne Bestimmungen bei Verkäufen ins Ausland nicht mit der gleichen Wirkung wie im deutschen Recht zulässig sind, es aber gestattet ist, sich andere Rechte vorzubehalten, so sind wir befugt, alle diese Rechte auszuüben. Sollten in einzelnen Ländern Bestimmungen bestehen, dass Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen nur mit der ausdrücklichen Anerkennung des Käufers wirksam werden, ist der Käufer verpflichtet, uns nach Erhalt dieser Bedingungen seine schriftliche Anerkennung zukommen zu lassen.

§13. Datenschutz
Der Geschäftspartner erklärt sich damit einverstanden, dass wir seine Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-mäßig speichern, zu verarbeiten und zu verwerten. Der Geschäftspartner erklärt sich mit der Zusendung von Informationen und Werbung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg einverstanden, auch ohne dem ausdrücklich zuzustimmen. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.



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